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Physiotherapie auf ärztliche Verordnung

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Mit einer gültigen ärztlichen Verordnung können physiotherapeutische Behandlungen über die Grundversicherung (KVG), die Unfallversicherung (UVG), die Invalidenversicherung (IV) oder die Militärversicherung (MV) abgerechnet werden – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Versicherungsleistungen. Bitte beachten Sie, dass Sie – abhängig von Ihrem Versicherungsmodell – die gesetzliche Franchise sowie den Selbstbehalt selbst tragen.

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Selbstzahlerleistungen

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Einige Leistungen können unabhängig von einer ärztlichen Verordnung als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden. Dazu gehören beispielsweise individuelle Bewegungsanalysen, Trainingsberatung, Präventionsangebote oder weitere Angebote aus meinem Leistungsspektrum.

Die aktuellen Preise finden Sie in der untenstehenden Übersicht.

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Klassische Massage

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Ich, Cleo Oexle, bin für die Klassische Massage beim EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) anerkannt.

Je nach Zusatzversicherung werden die Kosten für klassische Massagen ganz oder teilweise übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für Klassische Massage bei mir erstattet werden.

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Physiotherapie mit osteopathisch geprägten Behandlungstechniken

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Behandlungen mit osteopathischen Techniken erfolgen als Selbstzahlerleistung. Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung ist über meine Praxis derzeit nicht möglich.

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Zahlung

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Die Bezahlung erfolgt bequem per Rechnung. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Nicht fristgerecht abgesagte Termine können privat in Rechnung gestellt werden.

Bei Fragen zu den Leistungen oder den Kosten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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